Ehrenkodex & Lizenzerklärung
Die Abgabe des unterschriebenen Ehrenkodex sowie der Lizenzerklärung ist bei der Lizenzverlängerung nur notwendig, sofern diese nicht bereits bei der Lizenzerteilung eingereicht worden sind.
Dies ist in Baden-Württemberg grundsätzlich bei allen Lizenzen ab Erstausstellungsjahr 2020 bzw. 2023 (Lizenzerklärung) der Fall. Lizenzeninhaber, die bisher keinen unterschriebenen Ehrenkodex bzw. keine Lizenzerklärung eingereicht haben, müssen diese für die Verlängerung einmalig einreichen. Dies ist per E-Mail (PDF-Datei) ausreichend.
Den Ehrenkodex finden Sie hier zum Herunterladen.
Die Lizenzerklärung finden Sie hier zum Herunterladen.