Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
Bei der Erteilung sowie jeder Verlängerung der C-Lizenz ist die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erforderlich. Dieses darf bei Einsichtnahme nicht älter als das vorangegangene Kalenderjahr sein (Ausstellungsdatum).
Einsichtnahme durch den Segelverband Baden-Württemberg:
Hierzu ist die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses im Original notwendig: Die Einsichtnahme erfolgt digital über die Webcam in einer Videokonfernzsoftware (ähnlich einem Videoident-Verfahren). Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Alternativ erfolgt die Einsichtnahme bei einer Präsenzveranstaltung oder direkt in der Ausbildungsveranstaltung (z.B. beim Trainer-C Prüfungslehrgang)
Alternative Wege der Einsichtnahme:
Über den Postweg:
Senden Sie dazu Ihr erweiterte Führungszeugnis mit einem frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag an unsere Geschäftsstelle. Nach der Einsichtnahme wird das Führungszeugnis an Sie zurückgesendet. Sollten Sie diesen Weg wählen wollen, senden Sie uns bitte hierfür eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Externe Einsichtnahme durch Dritte:
Sollte die Einsichtnahme durch den Segelverband Baden-Württemberg nicht gewünscht sein, kann die Einsichtnahme und die Bestätigung des nicht-vorhandenseins von Eintragungen nach § 72a (1) Satz 1, SGB VIII durch eine Amtsperson (z.B. Jugendamt, Notar) erfolgen. In diesem Fall senden Sie zur Verlängerung der Lizenz nur die Bestätigung der Einsichtnahme. Einsichtnahmen durch Vereinsvorstände, Jugendleiter o.ä. werden nicht anerkannt.
Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses:
Das erweiterte Führungszeugnis müssen Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragen und wird Ihnen dann vom Bundsamt für Justiz auf dem Postweg zugesendet. Um das erweiterte Führungszeugnis zu beantragen, muss Ihr Verein bzw. der Verein, für den Sie als Trainerin/Trainer ehrenamtlich tätig sind, eine Bescheingung ausstellen. Diese Bescheinigung enthält auch eine Gebührenbefreiung.
Eine Musterbescheinigung finden Sie hier zum Herunterladen.