Trainer-C Leistungssport
Auf die Trainer-C Breitensport-Ausbildung folgt als Zusatzqualifikation ein darauf aufbauender Lehrgang als Einstieg in die Leistungssport-Ausbildung mit 30 Lerneinheiten (Trainer-C Leistungssport). Dieser Aufbaulehrgang kann auch im Rahmen der turnusgemäßen Fortbildung von Trainer-C "Breitensport" Lizenzinhabern besucht werden und mit der Trainer-C "Leistungssport" Lizenzierung abschließen.
Die Tätigkeit des Trainer-C Leistungssport umfasst die Talentsichtung, -förderung und –bindung auf der Basis leistungssportlich orientierter Trainings- und Wettkampfangebote in der Sportart Segeln. Schwerpunkt sind Planung, Organisation und Durchführung sowie Steuerung des Grundlagentrainings für Anfänger und Fortgeschrittene im segelspezifischen Leistungssport. Grundlage hierfür bilden die Rahmenkonzeptionen für Training im Kinder- und Jugendtraining
Anforderungsprofil
• Trainer mit wettkampfsportlicher Orientierung
• Ehren- und nebenamtlicher Einsatz auf Vereinsebene
• Arbeitsniveau: Grundlagentraining
• Arbeitsziel: Hinführen von Vereinsmitgliedern zur leistungs- und wettkampforientierten Betätigung im Segel- und Surfsport
Zulassungsvoraussetzungen
• Gültige Trainer-C Breitensport-Lizenz
• Nachweis über eigene Regattaerfahrung (Bestätigung durch einen DSV-Verbandsverein)
• Mitgliedschaft in einem DSV-Verbandsverein
Erteilungsvoraussetzungen für die Lizenz
• Vollständige Teilnahme an allen Ausbildungsteilen
• Unterzeichneter Ehrenkodex
• Unterzeichnete Lizenzerklärung
• Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als das vorhergehende Kalenderjahr)
Durchführung
Die Ausbildung zum Trainer-C "Leistungssport" erfolgt in 30 Unterrichtseinheiten. Zusätzlich ist noch die Hospitation bei einer/m erfahrenen Trainer/in (mit mindestens einer Lizenz der Stufe Trainer C) bei einer Trainingsmaßnahme von mindestens 8 Stunden Dauer erforderlich. Zum Abschluss des Lehrgangs wird eine theoretische Prüfung abgehalten.
Die Kosten
Die Ausbildung zum Trainer-C "Leistungssport" wird vom Segelverband Baden-Württemberg stark gefördert. Die Fahrt- und etwaige Unterkunftskosten müssen von den Teilnehmer/innen (oder ihren Vereinen) selbst getragen werden. Die Kosten der Hospitation sind von den Teilnehmern/innen ebenfalls selbst zu tragen.