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Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren

Wie den Verbandsvereinen bereits Anfang März per Informationsschreiben angekündigt, wird der Landes-Segler-Verband Baden-Württemberg die wichtigsten Beschlüsse der abgesagten bzw. verschobenen Mitgliederversammlung 2021 in einem schriftlichen Umlaufverfahren herbeiführen.

Das schriftliche Umlaufverfahren beinhaltet u.a. die Jahresrechnung 2020, die Entlastung des Vorstandes, den Mitgliedsbeitrag ab 2021 sowie den Haushaltsplan 2021. Die Abstimmungsunterlagen sind am Dienstag, 20. April per Post an die Adressen der Verbandsvereine versendet worden - parallel hierzu sind die Unterlagen für die Verbandsvereine über ihren Cloud-Zugang abrufbar (https://cloud.seglerverband-bw.de). Für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens müssen die ausgefüllten Abstimmungsbögen bis Samstag, 15. Mai an die Geschäftsstelle des Landes-Segler-Verbandes zurückgesendet worden sein. Mindestens 50% der Vereine müssen sich an dem Verfahren beteiligen, damit dieses Gültigkeit erlangt.

Zeitgleich führt die Seglerjugend in einem getrennten Umlaufverfahren die Beschlüsse des abgesagten Landesjugendseglertreffens herbei. Die Jugendvertreter der Verbandsvereine erhalten hierzu innerhalb des Umlaufverfahrens des Gesamtverbandes die entsprechenden Unterlagen zugesendet. Hier ist die Rücksendefrist Montag, 10. Mai.

 

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