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Teil-Entwarnung bei der geplanten Änderung der Sportschifffahrtsverordnung

Sportschifffahrtsverordnung: Entwarnung darüber, dass die geplante Standortvorschrift für die Sportbootführerschein See Ausbildung und Prüfung zurückgenommen wurde – allerdings verunsichern weiterhin unklare Regelungen zur Beleihung die Wassersportvereine nicht nur am Bodensee und in Baden-Württemberg …

Die jüngsten Ankündigungen zum weiteren Vorgehen beim Entwurf der Sportschifffahrtsverordnung (SpSchV-E), unter anderem auf der Fachmesse BOOT in Düsseldorf sowie durch öffentliche Stellungnahmen von Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg haben bei Wassersportvereinen und Verbänden in der Region zunächst für Erleichterung gesorgt. Die breite Berichterstattung, insbesondere im Südkurier, zeigt, wie groß die Bedeutung dieses Themas gerade für den Bodensee und die Binnengewässer des Landes ist.

Trotz dieser positiven Signale besteht aus Sicht des Segelverbands Baden-Württemberg weiterhin erheblicher Klärungsbedarf in einem zentralen Punkt des Verordnungsentwurfs: Das bisherige System der Beleihung soll abgeschafft werden. Dieser Aspekt ist bislang nicht eindeutig geregelt und weiterhin nicht abschließend veröffentlicht worden. Auch aktuelle Medienberichte weisen ausdrücklich auf diese bestehende Unsicherheit hin.

Gerade am Bodensee, wo zahlreiche Segel-, Motorboot- und Wassersportvereine überwiegend ehrenamtlich arbeiten, führt diese Unklarheit zu wachsender Verunsicherung. Vereine, Ausbildungsbetriebe und ehrenamtlich Engagierte benötigen verlässliche und rechtssichere Rahmenbedingungen, um ihren Betrieb sowie die Nachwuchs- und Ausbildungsarbeit fortführen zu können.

Laut DSV verstößt der Entwurf gegen zentrale Prinzipien des Verfassungsrechts. Denn der Entwurf sieht vor, die Verantwortung künftig nicht-beliehenen Verbänden zu übergeben – ohne Fach- oder Rechtsaufsicht und ohne Vorgaben zur Qualitätssicherung.

Wenn Prüfungen nicht mehr nach verbindlichen amtlichen Vorgaben, sondern nach marktwirtschaftlichen Überlegungen durchgeführt werden, drohen Preisdumping und ein massiver Verlust an Prüfungsqualität. Und der Verlust an Qualität im Prüfungswesen gefährdet die Sicherheit auf dem Wasser.

Aktuell sind zwei Verbände, der Deutscher Segler-Verband (DSV) und der Deutscher Motoryachtverband (DMYV), mit der hoheitlichen Aufgabe betraut. Die beiden Verbände sperren sich nicht dagegen, dass weitere Verbände den amtlichen SBF prüfen. Und DSV und DMYV setzen sich seit Jahren dafür ein, dass bürokratische Hürden abgebaut werden und die Prüfungsinhalte modernisiert werden. Es ist aber wichtig, dass die Qualitätsstandards, die es heute gibt – u. a. durch unabhängige, gutachterliche Prüfungen und durch transparente Gebühren – bestehen bleiben.

Warum ein funktionierendes System abschaffen und Unsicherheiten erschaffen? Warum nicht das bestehende System der Beleihung effizient modernisieren?

Der Segelverband Baden-Württemberg e.V. sieht weiterhin dringenden politischen Handlungsbedarf. Wir appellieren insbesondere an die Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg sowie an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, zeitnah für eine klare, praktikable und rechtssichere Regelung zu sorgen.

Ohne eine zeitnahe Klärung drohen aus Sicht der regionalen Wassersportverbände erhebliche Nachteile für Vereine, Ausbildung und ehrenamtliches Engagement auf dem Bodensee und den Binnengewässern Baden-Württembergs.

Nachfolgend hier die Presseerklärung der beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Jung (Wahlkreis Konstanz) und Volker Mayer-Lay (Wahlkreis Bodensee), die wir seitens des SVBW mit unserem „Brandbrief“ persönlich angeschrieben haben und die sich in dieser Sache an den Bundesverkehrsminister Schnieder (CDU) gewandt haben - siehe dazu auch der Beitrag zu unserer ersten Stellungnahme hier.

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