Neue Regelung für Erste-Hilfe-Ausbildungen ab 1. April
Ab dem 01.04.2015 wird es nur noch Erste-Hilfe-Ausbildungen mit einem Umfang von 9 Lerneinheiten geben. Dies hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe veröffentlicht. Dabei ändern sich gemäß der Aussage der Veröffentlichung die Ausbildungsinhalte nicht, der Kurs wurde lediglich komprimiert und didaktisch aktualisiert. Diese grundsätzliche Änderung hat auch Auswirkungen auf den zukünftigen Erwerb der DOSB-Lizenzen Trainer C "Breitensport", Trainer-C "Leistungssport" sowie Trainerassistent. Bisher war der Nachweis eines 16-stündigen "Erste-Hilfe-Kurses" für die Erteilung der Lizenzen erforderlich. Seglerinnen und Segler die nun ihre Trainerlizenzen ab dem 01.04.2015 beim Deutschen Segler-Verband beantragen, benötigen nur noch einen Nachweis der Erste-Hilfe-Ausbildung über 9 Lerneinheiten gemäß den „Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
Für Rückfragen steht das Ressort Lehrwesen zur Verfügung...