Jetzt Zuschüsse der Seglerjugend für 2016 beantragen
Bis zum 31. März 2016 müssen Zuschussanträge für Jugendmaßnahmen und Jugendtörns beim Landesjugendsegelausschuss eingereicht werden. Bezuschusst werden können vereinsübergreifende oder offen ausgeschriebene Trainingsmaßnahmen der Mitgliedsvereine. Dies können z.B. Trainingsmaßnahmen, Trainingswochen, Wochenendmaßnahmen oder Jugendwochen sein. Auch eine Bezuschussung von offenen Trainingsmaßnahmen im Ausland ist möglich.
Seit 2015 können Vereine auch für mehr als eine Maßnahme je Verein und Jahr Anträge stellen. Über die Höhe des Zuschusses je Maßnahme entscheidet der Landesjugendsegelausschuss anhand der Anzahl der geplanten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme.
Auch für Jugendtörns können im kommenden Jahr wieder Zuschussanträge gestellt werden. So kann es den Jugendgruppen der Vereine ermöglicht werden auch außerhalb ihres Heimatreviers auf Segelyachten Törns zu unternehmen. Zuschussvoraussetzung ist hierbei ein ausgearbeitetes Konzept über die Ziele und Ausbildungsinhalte des Jugendtörns. Bezuschussungsfähig sind dabei nur die Charterkosten der Segelyacht in Abhängigkeit der teilnehmenden jugendlichen Seglerinnen und Segler.
Die Zuschussrichtlinien sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Seglerjugend.
Antragsschluss ist der 31. März 2016.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf aufmerksam machen, dass der Antragsschluss für Mittel der Landessportbünde zumeist der 15. Januar ist. Nachträglich eingereichte Anträge können hier zumeist nicht mehr berücksichtigt werden.








