Die neue CoronaVO der Landesregierung macht es ab dem 7. Juni wieder möglich: Sportveranstaltungen im Amateurbereich sind dann wieder zulässig - so auch Regatten im Segelsport.
Wir möchten die Verbandsvereine daran erinnern, sich an den schriftlichen Umlaufverfahren des Verbandes sowie der Seglerjugend zu beteiligen. Rücksendefrist für beide Verfahren ist Samstag, 15. Mai 2021.
Wie fördert man den Austausch der Vereine, wenn man nicht mehr zusammensitzen darf? Der Vorstand des Landes-Segler-Verbands Baden-Württemberg hat sein digitales Angebot ausgebaut und versammelt Mitglieder außerhalb der Segelsaison einmal im Monat um den heimischen Monitor. Beim zweiten „Bänkles-Hock“ am 22. April, berichteten Vereine aus ganz Baden-Württemberg über ihre clubeigenen Boote.