Die Segeljugend Baden-Württemberg fördert Jugendtörns und vereinsübergreifende Trainingsmaßnahmen . Wie die Beantragung abläuft und welche Fördergrundsätze es im Detail gibt, entnehmen Sie bitte den Untermenüs dieser Webseite.
Die Deutsche Seglerjugend fördert vereins- und verbandsübergreifende Trainingsmaßnahmen. Wie die Beantragung abläuft und welche Fördergrundsätze es im Detail gibt, finden Sie in den Förderrichtlinien der Deutschen Seglerjugend für Talent- und Nachwuchsförderung im Jugend- und Jüngstensegelsport. Bitte beachten Sie dabei, dass die Antragsstellung für Vereine ausschließlich über bzw. in Kooperation mit der Segeljugend Baden-Württemberg erfolgen kann.
Für die Charterung von Segelyachten für Törns mit Jugendlichen (Jugendtörns) stellt der Landesjugendsegelausschuss Fördermittel zur Verfügung.
Ziel ist die Förderung der seemännischen Ausbildung von Jüngsten und Jugendlichen auf Segelschiffen sowie die in diesem Zusammenhang stehenden Fragen bezüglich Gruppen- und Mannschaftsbildung, Verantwortungsbewusstsein, Seemannschaft, nachhaltiges Handeln und Umweltschutz. Der Jugendtörn soll dabei dem Charakter eines mehrtägigen Segeltörns auf großen Binnenseen, See- oder Küstengewässer mit den entsprechenden Rahmenbedingungen (Übernachtung und Leben an Bord usw.) entsprechen.
Für die Förderwürdigeit eines Jugendtörns sowie das Beantragen von Fördermitteln sind die "Zuschussrichtlinien des Landesjugendsegelausschusses zur Charterung von Segelyachten für Jugendtörns" maßgeblich. Diese beschreiben auch die Bedingungen und Erfordernisse einer Förderung, sowie die entsprechenden Fristen für die Beantragung.
Das notwendige Antragsformblatt finden Sie hier oder im Download-Bereich dieser Webseite.
Förderichtlinien des Landesjugendsegelausschusses für Jugendtörns (Charterung)
Antrag auf Förderung eines Jugendtörns (Charterung)
Arbeitshilfe zur Förderungen von Jugendtörns (Charterung)