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Verbandsnachrichten

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Aufgaben der Segeljugend

Die Segeljugend Baden-Württemberg ist die Landessegeljugend im Segelverband Baden-Württemberg. In ihr sind alle Mitglieder der Vereine des LSegelverbandes bis zum Ablauf des Jahres, in dem sie das 27. Lebensjahr vollenden, organisiert.
Die Segeljugend führt und verwaltet sich anhand einer Jugendordnung nach der Satzung des Segelverbandes selbst.

Der Landesjugendsegelausschuss als Führungsorgan der Segeljugend hat das in der Jugendordnung definierte Aufgabenspektrum mit der Förderung des allgemeinen Segel- und Segelsurfsports als Aufgabe. Vorsitzender des Landesjugendsegelausschuss und Mitglied des Vorstandes des Segelverbandes ist der Landesjugendobmann oder die Landesjugendobfrau.
 
Der Leistungssport im Jugendbereich wird vom Fachbereich Leistungssport des Segelverbandes mit abgedeckt. Daraus folgt, dass sämtliche Jugendkadertrainings sowie Jugendsichtungsmaßnahmen vom Bereich Leistungssport durchgeführt und verantwortet werden.
Der Obmann für Talent- und Leistungsförderung ist ständiges Mitglied im Landesjugendsegelausschuss. Der Landesjugendobmann ist im Gegenzug ständiges Mitglied im Leistungssportausschuss. Somit kann eine optimale Zusammenarbeit beider Bereiche gewährleistet werden.
 
Durch Angebote eigener Veranstaltungen des Landesjugendsegalausschusses in Form von Trainingsmaßnahmen, Jugendleiter- und Trainerschulungen sowie der Veranstaltung der Landesjugendmeisterschaft oder der Optiliga werden eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen direkt erreicht. In den daraus entstehenden Fragen wie z.B. Sonderurlaub vom Arbeitgeber, Aufsichtspflichten, Qualifikationen von Trainern, Haftungsfragen, um nur einige zu nennen, ist der Landesjugendsegelausschuss Ansprechpartner für die Vereine und Jugendlichen.

Mit Sitz im Jugendsegelausschuss des Deutschen Segler-Verbandes sowie in den Gremien der Sportjugend der drei Landessportbünde ist die Segeljugend durch den Landesjugendobmann oder die Landesjugendobfrau vertreten.

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