Der Segelverband Baden-Württemberg (SVBW) ist der Dachverband der Segelsportvereine in Baden-Württemberg. Er wurde am 30. März 1974 in Immenstaad am Bodensee gegründet, in der Nachfolge der bis dorthin bestehenden „Region Bodensee im DSV“. Der Verband hat seinen Sitz in Konstanz und seine Geschäftsstelle in Friedrichshafen. Der Segelverband Baden-Württemberg ist Fachverband Segeln beim Badischen Sportbund Freiburg, beim Badischen Sportbund Karlsruhe und beim Württembergischen Landessportbund Stuttgart sowie beim Landessportverband Baden-Württemberg. Der Verband ist satzungsgemäß außerordentliches Mitglied im Deutschen Segler-Verband.
Der Mitgliederbestand beträgt, Anfang 2022, gesamt 132 Vereine, davon 78 Vereine im Badischen Sportbund Freiburg, 21 Vereine im Badischen Sportbund Karlsruhe und 33 Vereine im Württembergischen Landessportbund Stuttgart. In diesen Mitgliedsvereinen sind wiederum insgesamt etwa 25.100 Segelsportlerinnen und Segelsportler organisiert.
Der Verband vertritt die Interessen der Mitgliedsvereine in der Öffentlichkeit, gegenüber Behörden, anderen Verbänden, bei den Landesportbünden und dem Deutschen Segler-Verband. Er übernimmt auf Landesebene die sportfachlichen Aufgaben, die ihm vom Landessportverband übertragen sind.
Das segelsportlich größte Revier im Verbandsgebiet ist der Bodensee. Dort sind die meisten Mitgliedsvereine ansässig oder haben in Häfen und Bojenfeldern ihre Liegeplätze. Weitere Segelsportreviere in Baden-Württember sind der Rhein mit seinen Nebenarmen von Ludwigshafen bis Weil, der Neckar von Mannheim bis Plochingen, die Baggerseen und Stauseen im Nord- und Südschwarzwald sowie natürliche Seen im Großraum Stuttgart und Oberschwaben.
Für die satzungsgemäßen Aufgaben für die Mitgliedsvereine hat der Verband einen breit gefächerten Vorstands- und Beisitzerkreis.
Neben den Vorständen wie dem Vorsitzenden, dem Vorstand für Wettsegeln, für Finanzen, für Fahrtensegeln, für die Segeljugend und für Talentförderung und Leistungssport sind Beisitzer für weitere Bereiche des Verbandes berufen. Dies sind beispielsweise die Beisitzer für Segelsurfen, für das Lehrwesen sowie für das Beziehungsfeld Umwelt und Sport. Desweiteren gibt es die Beisitzer für die drei Sportbünde in Baden-Württemberg. Darüber hinaus ist ein Antidoping-Beauftragter benannt sowie eine Beauftrage für die Prävention vor Gewalt & Missbrauch.
Neben den ehrenamtlich tätigen Vorständen, Beisitzern und Beauftragten unterhält der Verband eine hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle in Friedrichshafen.
Der Verband unterhält für die Förderung der Schwerpunktsportart und damit die Ausbildung und das Training im Leistungssport Segeln in Friedrichshafen/Bodensee seit 1990 das „Landesleistungszentrum Segeln“ mit einem hauptamtlichen Trainer sowie Honorartrainern. Darüber hinaus unterhält der Verband in Überlingen und Radolfzell Leistungsstützpunkte mit einem weiteren Trainern, die sich vorrangig um die Ausbildung und Förderung des Leistungs-Segelsportler-Nachwuchses kümmern (Kaderförderung).
Regelmäßig am letzten Sommerferien-Wochenende Anfang September veranstaltet die Segeljugend des Verbandes die Landesjugendmeisterschaften im Segeln für Baden-Württemberg, ausgeschrieben in den dafür gültigen Jugendbootsklassen. Die Austragungsorte dieser Meisterschaften wechseln jährlich.
Bis Rheinkilometer 436,66 (Landesgrenze zum Bundesland Hessen) liegt das geographisch (in Fließrichtung gesehen) rechte Rheinufer überwiegend im Landesgebiet Baden-Württemberg. Der Talweg (Linie durch die tiefsten Sondierungen der Flusssohle) bildet die Grenze zwischen der BRD und den benachbarten Staaten CH und F sowie den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
Daneben gehören bestimmte Rheinstrecken ausschließlich zum schweizerischen bzw. französischen Hoheitsgebiet. Auch auf diesen "exterritorialen" Streckenbereichen ist die Schifffahrt – besonders im Durchgangsverkehr- jedermann gestattet. Zoll- und passrechtliche Vorschriften sind jedoch einzuhalten.
Kilometrierung
Die Rheinuferstaaten haben eine fortlaufende Kilometereinteilung des Rheinstromes vorgenommen. Diese Einteilung wird durch Tafeln am Ufer kenntlich gemacht. Die Kilometereinteilung, beginnend mit dem Nullpunkt in der Mitte der Konstanzer Rheinbrücke, ermöglicht als Orientierungshilfe mit den entsprechenden Unterlagen wie Schifffahrtskarten und Tabellen ein fehlerfreies bestimmen einer Örtlichkeit.
Allgemeine Fahrhinweise
Der Rhein ist die verkehrsreichste Wasserstrasse der Welt. Dabei wird die hohe Verkehrsdichte weitaus von den (großräumigen) Fahrzeugen der gewerblichen Schifffahrt bestimmt. Schwierige Fahrwasserverhältnisse – besonders auf dem Oberrhein- erschweren die Verkehrssituation. Vor Antritt einer Fahrt wird besonders empfohlen:
Erkundigen Sie sich über die örtlichen Verhältnisse der zu befahrenden Gewässerstrecke und die Wasserstände.
Lassen Sie den "Großfahrzeugen" genügend Raum für deren Kurs und Manöver. Sie können den Sportfahrzeugen kaum ausweichen.
Die Sichtverhältnisse der Schiffsführer auf den Großfahrzeugen, besonders der leeren Fahrzeuge, ist nach vorn sehr eingeschränkt; es widerspricht jeglicher seemännischen Übung und Praxis vor dem Bug dieser Fahrzeuge zu kreuzen. Leib und Leben können großer Gefahr ausgesetzt werden.
Die natürliche Mäandrierung offener Stromgewässer führt die häufigen Strombiegungen und "schlingernden" Wechsel der Fahrrinnen herbei. Der äußere Teil einer Biegung (Hang) ist die Tiefwasserseite, der innere Teil (Grund) die Flachwasserzone. Großfahrzeuge, die den Hang benutzen (überwiegend Talfahrer, aber je nach Tiefgang und Maschinenleistung auch Bergfahrer), fahren dicht am Ufer. Für Kleinfahrzeuge empfiehlt es sich, stets zum Grund auszuweichen.
Buhnen (auch Krippen, Kribben, Staken, Wuhren genannt) sind Strombauwerke, die vom Ufer aus als Querbauten in den Rhein geführt werden, wirken der Rheinsohlenerosion entgegen und tragen zur Vertiefung der Fahrrinne bei. Besondere Vorsicht bei Annäherung ist geboten. Mit Nehrungen und Wellen ist zu rechnen. Strombauwerke sind in der Regel überspült und nur bei niedrigen Wasserständen sichtbar; ihre Lage wird durch weiße oder gelbe Markierungssteine am Ufer gekennzeichnet. Die Markierung, ein stehendes Rechteck, ist mit zwei Zahlen übereinander versehen; die obere ist eine fortlaufende Ordnungszahl, die untere gibt die Länge des Bauwerks an. Gemessen von der Uferkante bis zum Buhnenkopf.
Am Beginn, am Ende und in der Streichlinie von Strombauwerken sind Spierentonnen ausgelegt, die am geographisch linken Ufer grün/weiß und am rechten Ufer rot/weiß gestreift sind. Der Zylinder ist mit einem eingelassenen Radarreflektor versehen. Es ist empfehlenswert, von diesen Tonnen einen Abstand von 15 Metern einzuhalten. Die gleiche Kennzeichnung erfolgt auch bei sonstigen Hindernissen in den Wasserstrassen sowie an Hafenein- oder -ausfahrten.
Die Begrenzung des Fahrwassers erfolgt zum Teil am linken Ufer durch grüne Spitztonnen und am rechten Ufer durch rote Stumpftonnen (jeweils im Zylinder und Spitzkegel sind Radarreflektoren eingelassen). Zu diesen Tonnen wird ein Abstand von 5 Metern empfohlen.
Vor der im 19. Jahrhundert begonnenen Rheinkorrektur war der Stromverlauf in viele, sich ständig verändernde Arme verzweigt. Die Streckung des Stromverlaufs und seine Zusammenfassung in ein einheitliches Bett schufen erste Voraussetzungen für die Schifffahrt der heutigen Zeit. Zeugnis über dereinst natürliche weit ausgedehnte Rhein-Mäander geben uns die zahlreichen Altrheine am Oberrhein, die mitunter durch enge Durchstiche mit dem eingedämmten Rheinstrom verbunden sind. Die Altrheine werden oft wirtschaftlich (Kiesbaggerei), häufiger jedoch als Erholungs- und Naturschutzgebiete genutzt. So ist ein Teil dieser Nebengewässer auch für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt freigegebe.
In den folgenden Nebengewässern des Landes Baden-Württemberg ist die Sport- und Vergnügungsschifffahrt zugelassen:
Ichenheimer Altrhein
bei Rhein-km 276,62
Stichkanal und Baggersee der Fa. Peter (Gem. Freistett)
bei Rhein-km 310,50 bis zur Landestelle am Südufer des Baggersees
Sandbach (Gem. Iffizheim)
Sandbach ohne Baggersee von Rhein-km 335,10 bis zur Südseite Brückenschule
Goldkanal und Baggerseen (Gem. Illingen und Steinmauern)
Goldkanal von Rhein-km 347,20 bis 500 m oberhalb der Mündung des Goldkanals
Maxau - Hafen (Gem. Karlsruhe)
bei Rhein-km 362,65 ohne Begrenzung
Hochstetter Altrhein ohne Baggerseen (Gem. Hochstetten und Liedolsheim)
von Rhein-km 377,20 bis 200 m oberhalb Gemarkungsgrenze Liedolsheim/Hochstetten
Oberer Philippsburger Altrhein ohne Baggersee (Gem. Philippsburg)
von Rhein-km 389,22 bis 300 m östlich des Bootshauses des Ski- und Kanuclubs Philippsburg
Oberhausener Altrhein bzw. Unterer Philippsburger Altrhein und Baggerseen, sowie Zufahrtskanal der Fa. Krieger (Gem. Oberhausen und Philippsburg)
Altrhein bei Rhein-km 391,73 und Baggersee bis zu den Linien, die 300 m südlich des Nordufers des Altrheins und 300 m östlich des Ostufers des Rheins verlaufen und durch Schifffahrtszeichen gekennzeichnet sind
Otterstädter Altrhein
bei Rhein-km 411,00
Backofen (Gem. Mannheim)
von Rhein-km 412,40 Mündung 400 m nach Süden
Schifffahrtszeichen an den Einmündungen geben Auskunft, welche Verkehrsart in den einzelnen Altrheinen zugelassen sind. Dies kann wie folgt signalisiert sein:
Kein Schifffahrtszeichen aufgestellt - Schifffahrt allgemein erlaubt
Nur für Kleinfahrzeuge ohne eigene Triebkraft erlaubt
Für eine auf der Zusatztafel aufgeführte Verkehrsart erlaubt; ebenfalls für Kleinfahrzeuge ohne eigene Triebkraft erlaubt
Für die gesamte Schifffahrt gesperrt; auch für Kleinfahrzeuge ohne eigene Triebkraft
Der Rheinfall von Schaffhausen setzt der Schifffahrt ein bisher nicht zu überwindendes Hindernis entgegen und teilt die Hochrheinstrecke in die Bereiche Basel-Schaffhausen und Schaffhausen-Bodensee. Seit Abschluss der Kanalisierung hat die Hochrheinstrecke von Basel bis Schaffhausen besonders für die Sportschifffahrt eine, wenn auch mit Einschränkungen (Staustufen) verbundene durchgehende Rheinverbindung. Der Hochrhein oberhalb Schaffhausens ist in rechtlicher Hinsicht dem Bodensee zugeordnet.
Allerdings müssen die Wassersportler auf diesen Gewässerabschnitten einige Nachteile in Kauf nehmen. Gefährlich für den Nichtortskundigen ist besonders:
Die teilweise starke Strömung des Rheins (bis zu 15 km/h)
Das Befahren der Wehre
Durch einige nicht gekennzeichnete Fahrwasserstellen, die je nach Wasserstand besonders für Sportbootfahrer zu einem Risiko werden können z.B. oberhalb der Rheinbrücke Rheinfelden, unterhalb des Kraftwerkes Obersäckingen und oberhalb der Wutachmündung, Ortslage Laufen.
Beim Übersetzverkehr an den Staustufen. Die vielen Staustufen machen eine Bootswanderfahrt sehr beschwerlich. Sie sind auch der Grund dafür, dass die Fahrzeuge sich meist nur in einer Staustufe aufhalten und der Segelsport nur an wenigen Stellen ausgeübt werden kann. Örtliche Wassersportvereine können wichtige Informationen liefern.
Auch die rechtliche Situation, bedingt durch z.T. unterschiedliche Regelungen in den Hoheitsbereichen der BRD und der CH, ist für die Ausübung des Wassersports nicht immer einfach. Dies sind in der Regel die Bestimmungen über Kennzeichnung, Betriebsbewilligungen, Schifferpatente, Haftpflichtversicherungen, Bau- und Ausrüstung, Lichterführung und Schiffsuntersuchungen beim Betrieb von Wasserfahrzeugen.
Die schiffbare Wasserstrasse Neckar beginnt mit km 0 in Mannheim an der Mündung in den Rhein und endet mit km 201,49 kurz oberhalb des Hafens Plochingen. Die fortlaufende Kilometrierung ist wie auf dem Rhein am Ufer beschildert. Der Ausbau des Neckars umfasst 27 Staustufen, bestehend aus einem Wehr überwiegend mit angebautem Kraftwerk und vornehmlich Doppelschleusen. Ausnahmen Mannheim – Feudenheim (3 Kammern) und die 4 Endschleusen Obertürkheim, Esslingen, Oberesslingen und Deizisau (eine Kammer). In den Staustufen erfolgt der Schiffsverkehr hauptsächlich im natürlichen Flussbett. Auf nachfolgenden Strecken müssen Seitenkanäle benutzt werden:
Staustufe Ladenburg
Staustufe Wieblingen
Staustufe Neckarsulm-Kochendorf
Staustufe Horkheim
Staustufe bei Laufen
Staustufe bei Besigheim
Staustufe Pleidelsheim
Staustufe Marbach
Die parallel zu den Seitenkanälen verlaufenden Flussstrecken des "Alten Neckars" sind wegen zu geringer Fahrwassertiefen in der Regel auch für den Wassersportverkehr nicht geeignet.
Die durchschnittliche Fahrwassertiefe von 2,50 bis 2,80 m ist in den Seitenkanälen auf mindestens 30 m im freien Fluss auf mindesten 36 m Breite vorhanden. Jedoch wird die Grenze der Fahrrinne nur im freien Fluss mit sogenannten Schwimmerstangen in Abständen von etwa 150 m gekennzeichnet. Sie sind in der Fließrichtung gesehen an der rechten Uferseite rot, an der linken grün und am oberen Ende mit einem weißen Streifen versehen. Ein reflektierender Belag lässt die Schwimmerstangen in der Dunkelheit beim Anstrahlen mit einem Scheinwerfer rot (rechts) bzw. weiß (links) aufleuchten.
Verbindung zwischen Rhein und Donau über den Main-Donau-Kanal. Der Anteil Baden-Württembergs an dieser Wasserstrasse ist sehr gering. Im Raum Wertheim grenzen etwa 35 km an diesen Fluss. Im wesentlichen gelten auch hier die Bestimmungen wie auf den übrigen deutschen Binnenwasserstrassen.