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Bodensee-Wasserversorgung / Sperrgebietszone vor Sipplingen
Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof BW gestellt
Vor „Jahr und Tag“, nämlich am 25. Januar 2012, wurde seitens des Verkehrs-ministeriums BW sowie des Landratsamtes Bodenseekreis (Friedrichshafen) die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone im Bereich der Wasserent-nahmeanlagen des Zweckverbandes Bodenseewasserversorgung (BWVS) erlassen.
Bekanntermaßen (s. unsere Veröffentlichungen und Berichte !) ohne jede vorherige Reaktion auf unsere mehrfach eingereichten Stellungnahmen, die allesamt detailliert eine solche Vollsperrung ablehnten. Weil einerseits für die wirkliche Sicherheit der Wasserentnahmestellen vor Sipplingen völlig wirkungslos und andererseits eine unannehmbare Privilegierung des Zweck-verbandes gegenüber allen anderen Wasserentnahmestellen am Bodensee (es gibt deren mindestens ein Dutzend großvolumige !), die ggf. in der Zukunft auch dort Fahrverbotszonen einrichten könnten. Unser Protest wurde nach über einem Monat Anfang März 2012 von Verkehrsminister Hermann zurück-gewiesen. Seit Beginn der Saison 2012 ist das großflächige Sperrgebiet (das es ja seit 1987 mit einem Fahrverbot unter Motor schon gab !) mit entspr. gekennzeichneten Bojen abgesperrt. In Ufernähe gibt es einen Korridor für Kanuten etc., auch Betreten des Ufers und Baden ist gestattet.
