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Aktualisierte Empfehlungen für den Jugendtrainingsbetrieb und das Freizeit- und Fahrtensegeln

Der Landes-Segler-Verband Baden-Württemberg hat aktualisierte Empfehlungen für den Jugendtrainingsbetrieb sowie für das Freizeit- und Fahrtensegeln veröffentlicht. Diese basieren auf der CoronaVO vom 14. Mai 2021. Die Übernachtung in fremden Häfen wird mit einem negativen Test wieder möglich - Sanitäranlagen der Häfen dürfen entsprechend geöffnet sein. Sportverantaltungen sind in Baden-Württemberg auch mit der aktuellen Verordnung weiterhin nicht zulässig, daher wurden noch keine Empfehlungen für die Durchführung von Regatten veröffentlicht.

Die überarbeiteten Empfehlungen finden Sie hier:
Empfehlungen für die Durchführung des Jugendtrainingsbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie
Hilfestellungen für das Freizeit- und Fahrtensegeln im Rahmen der Corona-Pandemie

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