Neue CoronaVO bringt wenige Änderungen für den Segelsport
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit Gültigkeit zum 16. September 2021 eine geänderte Corona-Verordnung veröffentlicht. Für den Segelsport gibt es einige wenige Änderungen, die vor allem nicht-immunisierte Personen betrifft.
Die entsprechenden Empfehlungen und Hilfestellungen wurden dahingehend überarbeitetet:
Empfehlungen für die Durchführung des Jugendtrainingsbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie
Empfehlungen für die Durchführung von Regatten im Rahmen der Corona-Pandemie
Hilfestellungen für das Freizeit- und Fahrtensegeln in Baden-Württemberg im Rahmen der Corona-Pandemie