Anforderungen an Ergebnislisten bei Ranglistenregatten
Das Ressort Wettsegeln macht aus gegebenem Anlass darauf aufmerksam, dass seit dem 1. März 2014 neue Anforderungen an Ergebnislisten bei Ranglistenregatten gestellt werden. Nach der neuen Anlage 2 zur Ranglistenordnung ist es nun u.a. erforderlich, dass auf den Ergebnislisten die Namen des Wettfahrtleiters sowie seines Stellvertreters als auch die Namen aller im Schiedsgericht benannten Personen aufgeführt sein müssen.
Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte den Ordnungsvorschriften Regattasegeln des Deutschen Segler-Verbandes, Anlage 2 zur Ranglistenordnung. Für Rückfragen steht Ihnen das Ressort Wettsegeln gerne zur Verfügung.