Die Seglerjugend Baden-Württemberg hat neue "Empfehlungen für den Jugendtrainingsbetrieb im Rahmen der Corona-Pandemie" veröffentlicht. Seit dem 8. März ist unter bestimmten Voraussetzungen wieder ein Jugendtrainingsbetrieb in den Vereinen möglich. Zu beachten ist, dass der Umfang des möglichen Vereinstrainings abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen ist.
Aus Sicht des Landes-Segler-Verbandes Baden-Württemberg ist auch nach der aktuellen CoronaVO der Landesregierung Baden-Württemberg vom 22. Februar 2021 die Ausübung des Segelsports im Rahmen des Freizeit- und Amateurindividualsport, unter Berücksichtigung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen, möglich. Einschränkungen bestehen insoweit insbesondere für das Mannschaftssegeln, dass gemäß der aktuellen Kontakbeschränkungen nur innerhalb des eigenen Hausstandes bzw. mit einer weiteren Person erlaubt ist.
Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen der Vereine oder Hafenbetreiber ist gemäß der CoronaVO nicht zulässig. Auch der Vereins- und Trainingsgetrieb, z.B. Traininsgruppen oder Veranstaltungen, ist nicht zulässig.
Für die Vereinsgelände, Jollenwiesen, Slipanlagen o.ä. empfehlen wir die Aufstellung eines Hygienekonzepts und v.a. die Begrenzung der Zahl an Personen auf dem Gelände (z.B. Segeln nur nach Voranmeldung zu bestimmtem Terminen, Abstände beim Aufbauen, Slippen etc.).
Die aktuelle CoronaVO der Landesregierung Baden-Württemberg finden Sie hier .
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine geänderte Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab dem 2. November gilt und vorerst bis zum 30. November befristet ist.