Rechtsverordnung: Spiel- und Trainingsbetrieb ist untersagt
Die Sportbünde in Baden-Württemberg empfehlen den Sportvereinen dringend, den Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg Folge zu leisten und den Spiel- sowie Trainingsbetrieb auszusetzen. Laut der Rechtsverordnung, die am 18. März in Kraft getreten ist, ist der Betrieb von allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnlichen Einrichtungen, untersagt. Ebenso verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.