Die Seglerjugend Baden-Württemberg hat Empfehlungen für die Wiedereröffnung des Jugendtrainingsbetriebs der Vereine im Rahmen der Corona-Pademie veröffentlicht.
Die geänderte Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg, gültig ab 11. Mai, ermöglicht den Start der Segelsportsaison in Baden-Württemberg. Häfen dürfen unter Einhaltung der Abstands- Kontakt und Hygienevorschriften wieder in Betrieb gehen und öffnen, das Aus- und Einlaufen ist erlaubt. Auch Vereinstraining ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Wie die Landesregierung Baden-Württemberg auf ihrer Webseite heute veröffentlicht hat, dürfen Sportboothäfen ab Montag, 11. Mai wieder den Betrieb aufnehmen und öffnen.