CoronaVO Baden-Württemberg: Vorerst keine Änderungen für Segelnde
Mit der Veröffentlichung der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO) vom 18. April 2020 ist klar: Für Segelnde, Vereine und Hafenbetreiber gibt es erstmal keine Veränderung des Ist-Zustandes. Mindestens bis 3. Mai sind alle Sportboothäfen geschlossen, der Betrieb untersagt.









