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Verbandsnachrichten

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Geänderte CoronaVO Sport zum 23. Oktober - Trainingsgruppen wieder mit 20 Personen möglich

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit Gültigkeit zum 23. Oktober eine geänderte Fassung der CoronaVO Sport veröffentlicht. Demnach sind Trainingsgruppen nun doch wieder in einer Größe von maximal 20 Personen zulässig. Die Landesregierung hatte diese Anzahl mit dem 19. Oktober und der Ausrufung der dritten Pandemiestufe vorerst auf 10 Personen begrenzt - jetzt aber für den Sport eine Ausnahmeregelung getroffen.

Die Seglerjugend hat daher die "Empfehlungen für die Durchführung des Jugendtrainingsbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie" nochmals angepasst und die maximale Gruppengröße wieder auf 20 Personen erhöht. Die aktuellen Empfehlungen finden Sie hier.

Die geänderte Fassung der CoronaVO Sport finden Sie auf den Webseiten der Landesregierung.

Aktualisierung der Corona-Verordnung Sport zum 18. September 2020

Im Zuge der Aktualisierung der Corona-Verordnung Sport hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg am 3. September eine neue Version veröffentlicht.
Vom 19. September 2020 an gilt die neue Verordnung für Sportangebote in Baden-Württemberg, bis vorerst zum 31. Januar 2021.

Die neue Verordnung regelt die Sportausübung in Baden-Württemberg und gilt ab dem 19. September 2020. Sie ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherigen Verordnungen im Sport.

Die aktuelle Verordnung finden Sie unter diesem Link.

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